Mittwoch, 15. Mai 2013 | News | Blog

Wissenswertes zur Patentierung von Software und Apps

Patentschutz ist für technische Erfindungen erhältlich. Dazu zählen auch Computerprogramme und Apps, vorausgesetzt sie lösen ein technisches Problem oder leisten einen technischen Beitrag. Wann erfüllt ein Computerprogramm oder eine App diese Voraussetzungen?

(Foto: Fotolia)

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Der Vortrag „Die Patentierung von Software und Apps“ von Patentanwalt Felix Rummler auf dem 52. IT-Gründerabend am 15. Mai 2013 im aiti-Park widmet sich dem Thema, wann Patentschutz sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt. Rummler zeigt anhand von praktischen Beispielen auf, unter welchen Voraussetzungen Software und Apps patentierbar sind und wie Benutzeroberflächen vor Nachahmung geschützt werden können. Antworten erhalten die Teilnehmer auch auf Fragen nach Kosten und Nutzen von Patenten.

Die Informationsveranstaltung richtet sich an Unternehmer, Geschäftsführer, Firmengründer, Fachkräfte und alle an diesem Themengebiet Interessente. Veranstalter ist der aiti-Park im Rahmen der IT-Offensive Bayerisch-Schwaben. Die IT-Offensive Bayerisch-Schwaben wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Zum Referenten:
Felix Rummler, Patentanwalt und Partner von Maucher Börjes Jenkins Patent- und Rechtsanwälte, studierte vor seiner Ausbildung zum Patentanwalt Elektro- und Informationstechnik an der TU München. Er hat umfangreiche Erfahrung in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen auf den Gebieten der Elektro- und Informationstechnik. Insbesondere zum Thema Patentierbarkeit von Software hat Felix Rummler bereits mehrfach publiziert. Zu seinen Mandanten zählen neben internationalen Konzernen und mittelständischen Unternehmen auch Start-ups aus dem Umfeld von Universitäten und Forschungsinstituten, die er beim strategischen Aufbau eines IP-Portfolios begleitet, auch mit Hinblick auf mögliche Investoren.