Was das neue europäische Einheitspatent für euer Startup bedeutet

Gerade für Startups ist das geistige Eigentum – also die Innovation im Zentrum des Geschäftsmodells – oft das wertvollste Asset, in das direkt zu Beginn einer Unternehmensgründung die meiste Zeit und das meiste Geld fließt. Mit Patenten lassen sich technische Innovationen gegen Nachahmung schützen. Viele Studien, z.B. der World Intellectual Property Organisation (WIPO) und der Organisation “Startup Genome”, zeigen, dass IP Schutz ein essenzieller Faktor für den Geschäftserfolg von Startups ist.

Felix Rummler und Dr. Katharina Brassat von Maucher Jenkins Patent- u. Rechtsanwälte (Bildquelle: Maucher Jenkins Patent- u. Rechtsanwälte)

Felix Rummler und Dr. Katharina Brassat von Maucher Jenkins Patent- u. Rechtsanwälte (Bildquelle: Maucher Jenkins Patent- u. Rechtsanwälte)

Patente schützen technische Erfindungen. Die Erfindungen müssen neu sein, einen gewerblichen Nutzen haben und dürfen nicht trivial sein – müssen also erfinderisch sein. Um Patentschutz für eine Erfindung zu erlangen, muss eine Patentanmeldung verfasst werden, die Patentansprüche, eine Beschreibung der Erfindung und Zeichnungen enthält. Die Patentanmeldung wird beim zuständigen Patentamt eingereicht und durchläuft dort ein Erteilungsverfahren, während dem die Patentanmeldung geprüft wird. Wenn die Patentanmeldung alle o.g. Voraussetzungen erfüllt, kann das Patent erteilt werden und die Erfindung ist geschützt.

Patenttypen 

Der Patentschutz ist ein territoriales Schutzrecht. Die Erfindung ist also nur dort geschützt, wo das Patent gilt. Bisher haben Erfinder:innen und Unternehmen die Möglichkeit ihre Erfindungen durch nationale oder regionale Patente zu schützen. 

Nationale Patente bieten dabei, wie der Name schon sagt, einen nationalen Schutz in dem Land, in dem die Patentanmeldung eingereicht und das Patent erteilt wurde. Beispielsweise kann ein Erfinder eine Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen und ein deutsches Patent für den Schutz der Erfindung in Deutschland erlangen. Für einen Schutz in anderen Ländern muss demnach ein weiteres Patent in einem anderen Land eingereicht und erteilt werden.

Wenn gleich mehrere Länder mit einer einzigen Patentanmeldung abgedeckt werden sollen, können regionale Patente angestrebt werden. Damit kann z.B. mit einer Anmeldung und Erteilung beim Europäischen Patentamt Schutz in vielen europäischen Ländern erlangt werden. Hier ist es aber wichtig zu beachten, dass ein europäisches Patent ein sogenanntes „Bündelpatent“ ist, das nach Erteilung in ein Bündel nationaler Patente zerfällt. Der Vorteil hier ist also, dass nur eine Anmeldung eingereicht und nur ein Erteilungsverfahren durchlaufen werden muss. Der Schutz gilt anschließend aber separat für die einzelnen Länder. Das ist z.B. dann von besonderer Bedeutung, wenn ein Patent z.B. wegen Verletzung durchgesetzt werden soll oder gegen einen Angriff auf dessen Rechtsbestand verteidigt werden muss. Dann muss jedes Patent in jedem Land einzeln durchgesetzt oder verteidigt werden. 

Bildquelle: Maucher Jenkins Patent- u. Rechtsanwälte

 

Das neue europäische Einheitspatent

Ab Ende 2022/Anfang 2023 wird es nun eine weitere Option geben: das europäische Einheitspatent. Hierzu wird wie gehabt eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt eingereicht und durchläuft dort den Erteilungsprozess. Der Unterschied zum bisherigen europäischen Patent liegt dann darin, dass es nach Patenterteilung die Möglichkeit gibt, um ein einheitliches europäisches Patent zu erlangen, welches nicht in einzelne nationale Patente zerfällt, sondern einheitlich in allen teilnehmenden Staaten gilt.

Zu Beginn nehmen 17 EU Staaten am Einheitspatent teil, so dass das Einheitspatent dann zunächst in diesen 17 Staaten (siehe linke Karte) gilt. Weitere 8 teilnehmende EU-Staaten (siehe Karte rechts) werden erwartet.

Soll ein solches Patent durchgesetzt werden oder muss es verteidigt werden, muss nur ein gemeinsames Verfahren vor dem neu eingerichteten Europäischen Patentgericht geführt werden.

Wichtig ist noch, dass das Einheitspatent mit dem traditionellen europäischen Bündelpatent (oder nationalen Patenten) kombiniert werden kann, um den Schutz auf nicht teilnehmende europäische Länder auszuweiten (z.B. Großbritannien, Spanien).

   

Quelle: Europäisches Patentamt

 

Das richtige Patent für mein Unternehmen

Die richtige oder falsche Entscheidung gibt es hier nicht, sondern die Business-Strategie des Unternehmens und die Bedeutung und der angestrebte Nutzen des Patents sind hier ausschlaggebend. Wichtige Aspekte, die bei der Entscheidung nach dem passenden Patenttyp zu beachten sind, sind z.B. die angestrebte regionale Schutzabdeckung (wo will ich auf den Markt gehen, wo sind meine Konkurrenten aktiv, …) und die Kosten, die mit der Patentanmeldung verbunden sind. Beispielsweise wird es wahrscheinlich kostengünstiger sein, ein Einheitspatent zu erlangen, wenn der Schutz der Erfindung in mindestens 3 (teilnehmenden) europäischen Ländern gewünscht ist.

Wer jetzt und in der Zukunft plant, seine Erfindung durch ein Patent zu schützen, sollte sich frühzeitig mit Thema beschäftigen, welche Art von Patent geeignet ist. Bei Fragen und für eine individuelle Beratung stehen wir gern jederzeit zur Verfügung. Jetzt ist die richtige Zeit, sich vorzubereiten!

 

Weiterführende Informationen gibt es auch hier:

 

Fachbeitrag von Dr. Katharina Brassat und Felix Rummler, Maucher Jenkins Patent- und Rechtsanwälte