Mittwoch, 17. März 2010 | News | Blog, Branchennews

Tipps zur Gestaltung von Cloud-Computing Verträgen

Auf deutsche-startups. de gibt Jurist Stefan Wendt von der Unternehmensberatung microfin, nützliche Tipps und Tricks für die Gestaltung von Cloud-Computing-Verträgen.

Cloud Computing ist in aller Munde. Ob durch Analysten wie Gartner  beschworen oder durch die Marketingabteilungen großer IT-Firmen beworben – alles ist “Cloud”. Denn diese Infrastructure as a Service Angebote versprechen den Kunden eine enorme Flexibiltät. Mit zunehmendem Hype um Cloud Computing sollte man aber auch bei der Gestaltung der Verträge einige Tipps beachten.

Wendt empfiehlt, die Erfahrungen aus Outsourcing- und ASP-Verträgen auf Cloud Computing übertragen.

Er ist davon überzeugt, dass auch bei Cloud-Computing-Verträgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, sobald das Rechnen in der Wolke zum Massengeschäft geworden ist.

Doch bis es soweit ist, sollten sich die Auftraggeber von Outsourcing- und ASP-Projekten abschauen, wie sich Cloud-Computing-Verträge vorteilhaft gestalten lassen.

Neben einer differenzierte und vollständige Leistungsbeschreibung weist Wendt auch die Vereinbarung eindeutiger Service Level für die Verfügbarkeit. Auch sollte der Vertrag die Datenschutzbedingungen Transparenz, den Gerichtsstand und die gesetzlichen Standards regeln.

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie unter www.deutsche-startups.de