Freitag, 13. Februar 2015 | Branchennews

Open Data als Treibstoff für die digitale Wirtschaft

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der neuen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht.

Bild: Fotolia

Bild: Fotolia

Open Data, insbesondere die Nutzung von öffentlich zugänglichen Informationen für neue Geschäftsmodelle, ist ein wichtiger Wachstumstreiber. Die Neuregelung des IWG bildet dafür eine wichtige Grundlage, denn sie stellt klar, dass in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen künftig für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden dürfen. Bisherige Weiterverwendungsverbote oder Genehmigungsvorbehalte entfallen damit.

Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des IWG auf Informationen von staatlichen Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet und die Grundsätze für die Bemessung von Entgelten für Daten präzisiert.

Die Bundesregierung nimmt den Gesetzentwurf auch zum Anlass zur Stärkung des nationalen Open-Data-Portals GovData. Das Portal dient der leichteren Auffindbarkeit der staatlichen Informationen. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für öffentlich zugängliche Informationen verfügen, sollen sie diese auch an GovData übermitteln.


Quelle: BMWI