Mittwoch, 09. März 2022 | News | Blog, Branchennews, Expertennews

NICE TO MEET YOU: Maucher Jenkins - Erfindungen mit und von künstlicher Intelligenz schützen

Seit mehr als 80 Jahren kümmert sich Maucher Jenkins mit über 150 Mitarbeiter:innen um innovative Unternehmen, vom Startup über Hidden Champions bis zu Global Playern. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten und die Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen ihre Mandanten. Patente, Marken und Designs bilden den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, ergänzt durch das Wettbewerbsrecht und den Urheberschutz.

v.l.n.r. Felix Rummler und Dr. Katharina Brassat von Maucher Jenkins (Bildquelle: Maucher Jenkins)

v.l.n.r. Felix Rummler und Dr. Katharina Brassat von Maucher Jenkins (Bildquelle: Maucher Jenkins)

 

Wir haben uns mit Dr. Katharina Brassat und Felix Rummler von Maucher Jenkins über das Patentieren von künstlicher Intelligenz (KI) unterhalten und darüber was passiert, wenn eine KI etwas erfindet.

Get to know Maucher Jenkins. 

 

Seit Anfang diesen Jahres gehört ihr zu den Partnern des DZ.S. Was ist eure Motivation euch in der Gründungsszene zu engagieren?

Wir engagieren uns schon seit vielen Jahren beim DZ.S Expertenrat, bei dem wir Startups für individuelle Fragen zum Thema geistiges Eigentum zur Seite stehen. Diese Zusammenarbeit möchten wir nun intensivieren. Die Partnerschaft ermöglicht es uns beispielsweise, durch Workshops und Vorträge dem DZ.S Netzwerk Einblicke in Themen, wie "Rechte an geistigem Eigentum (IP)", "Schutz von digitalen Innovationen rund um Software und künstliche Intelligenz" sowie "die Notwendigkeit, IP mit den kommerziellen Zielen eines Unternehmens zu verknüpfen", zu geben. 

Die Gründungsszene ist überdurchschnittlich innovativ - fast jede Gründung basiert zunächst einmal „nur“ auf einer neuen Idee. Umso wichtiger ist es, diese Idee frühzeitig vor Nachahmung zu schützen. Eine umfassende Beratung in der Anfangsphase ist für die Gründer:innen wichtig und uns ein großes Anliegen. Am meisten Freude bereitet uns die langfristige Zusammenarbeit mit den Startups und die Beobachtung ihrer Entwicklung. 

 

KI ist mittlerweile in aller Munde. Im Alltag kennen wir KI aus der Bilderkennung oder durch den Staubsaugerroboter. Aber worum geht es bei KI genau?

Bei KI geht es um Entwicklungen, die dazu dienen, menschliche kognitive Fähigkeiten durch maschinelle Lernprozesse zu automatisieren. Es wird also intelligente Software entwickelt, die z.B. Suchprozesse viel schneller und präziser durchführt als ein Mensch das je könnte. Das gilt für den Abgleich von Bildern bei der Gesichtserkennung oder auch den Abgleich tausender Röntgenbilder für die Diagnose von Krankheiten wie Krebs. Bei anderen Entwicklungen lernt die KI uns Aufgaben abzunehmen - so wie der Staubsaugerroboter lernt, wie unsere Wohnung aussieht und sich eigene, optimierte Routen sucht.

 

Also ist KI eine Art von Software? Kann man die denn patentieren?

Stimmt, KI ist ein Teilgebiet der Informatik. Sie basiert auf Algorithmen, die man “als solche” nicht patentieren kann. Wohl aber die Anwendung der KI, oder die KI an sich falls sie neuartig funktioniert. Das K.O.-Kriterium ist, dass die KI-Erfindung ein sogenanntes technisches Problem lösen muss. Die meisten KI-Erfindungen lassen sich einer von zwei Kategorien zuordnen: Solche KI-Erfindungen, die den Rechenprozess effizienter, schneller oder anderweitig technisch besser machen und solche, bei denen KI in einer technischen Anwendung eingesetzt wird - wie beim Staugsaugerroboter. Wenn diese Erfindungen dann noch neu und nicht offensichtlich sind, dann kann auch eine KI patentiert werden.

 

Haben Sie in Ihrer Kanzlei viel mit KI zu tun?

Wir beschäftigen uns mit Innovationen aus allen technischen Bereichen. Gerade in unserem Münchener Büro beschäftigen wir uns sehr viel mit Software-Erfindungen. In diesem Bereich treffen wir immer häufiger auf Erfindungen, die mit KI zu tun haben.

 

Und wie wird sich KI auf das Patentwesen auswirken?

Es wird mehr Patente mit KI-Bezug geben. Diese Patente müssen beachtet werden. Gründer:innen müssen sich also nicht nur fragen, ob die Erfindung geschützt werden kann, sondern auch dafür Sorge tragen, dass keine Patente Dritter verletzt werden. 

Und es gibt einen weiteren spannenden Aspekt: in Zukunft werden KI immer leistungsstärker und dazu beitragen, Probleme selbstständig zu erkennen und zu lösen. Also: KI nicht nur als Teil der Erfindung, sondern als Erfinder!

 

Aber wer ist denn dann der Erfinder?

Dazu gab es ganz aktuell eine Entscheidung. In dem Fall hatte eine KI mit dem Namen “DABUS” eine von Algorithmen gesteuerte neuronale Leuchtturmflamme für Suchaktionen entwickelt. Die KI hatte in diesem Fall selbstständig ein Problem identifiziert und gelöst. Der Entwickler der KI hatte dafür ein Patent angemeldet und seine KI als Erfinder benannt. Das hat international Wellen geschlagen und eine weitreichende Diskussion ausgelöst. Vor Kurzem hat das Europäische Patentamt, bei dem die Patentanmeldung eingereicht wurde, entschieden, dass die KI nicht alleiniger Erfinder, sondern nur Miterfinder neben ihrem Entwickler sein kann. Kurz gefasst ist die Begründung hierfür, dass mit dem Rang des Erfinders rechtliche Folgen verknüpft sind, die nur eine “Rechtsperson” tragen kann - und eine solche ist die KI nicht. Die Frage, ob eine KI Erfinder sein kann, geht aber über den juristischen Rahmen hinaus und wird in Zukunft noch spannende, Disziplinen-übergreifende Forschungsfragen mit sich bringen.

 

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