Donnerstag, 18. Dezember 2014 | Gründernews

Mittelständische Wirtschaft von Bürokratie entlasten

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen.

(Foto: © Luis Louro - Fotolia.com)

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Mit 21 Maßnahmen sollen unnötiger Aufwand für Unternehmen reduziert und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entlastet werden. Laut Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollen sich Unternehmer, insbesondere junge Gründerinnen und Gründer, vor allem auf ihr Geschäft konzentrieren und nicht mit Formularen unnötige Zeit verschwenden.

In den letzten Jahren wurden die Bürokratie-Belastungen bereits gesenkt und die Standards für die Gesetzesfolgenabschätzung erhöht. Mit den nun beschlossenen Eckpunkten möchte die Bundesregierung zusätzliche Impulse für den Abbau von Bürokratiebelastungen geben, die vor allem im Interesse der mittelständischen Wirtschaft liegen.

Dazu initiiert sie 21 Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten:

  • Neue Bürokratie vermeiden
    (u. a. One-in-one-out, KMU-Test-Leitfaden, Onlineplattform)
  • Steuer- und Bilanzrecht, Gewinnermittlung
    (u. a. elektronische Rechnung/Archivierung stärken);
  • Start-ups und Gründer entlasten
    (u. a. Entlastung von Melde- und Informationspflichten, Einheitlicher Ansprechpartner 2.0);
  • Unternehmen von Informations- und Statistikpflichten befreien
    (u. a. Zentrales Register für die Energiewirtschaft/Reduzierung der 500 Meldepflichten im Energierecht; stärkere Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten, Anhebung der Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik);
  • Bürokratieabbau in Verwaltungsverfahren forcieren
    (u. a. öffentliches Beschaffungswesen vereinfachen, Zugang zu Förderprogrammen vereinfachen/Genehmigungsverfahren beschleunigen).

Die Maßnahmen werden, soweit erforderlich, in einem Artikelgesetz bis zur Sommerpause umgesetzt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird im ersten Quartal 2015 vorgelegt. Darüber hinaus strebt Bundeswirtschaftsminister Gabriel weitere Erleichterungen für Gründerinnen und Gründer sowie junge Start-ups bei steuerlichen Vorschriften an. Hierüber wird im Rahmen des kommenden Haushaltsverfahrens beraten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie