Dienstag, 02. Dezember 2014 | Branchennews

Leitplanken für den Datenschutz bei Apps

Ob App-Entwickler oder App-Anbieter – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bereits bei der Planung - und Entwicklung einer App sollten datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.

(Foto: Fotolia; Alexandr Mitiuc )

(Foto: Fotolia; Alexandr Mitiuc )

Wer ist wann datenschutzrechtlich verantwortlich? Was fällt unter personenbezogenen Daten? Was bedeutet Zweckbindung? Worüber muss ich den Nutzer der App informieren? Wie müssen Datenschutzhinweise gestaltet sein? Welche Daten sollten zur Authentifizierung genutzt werden? Wie sehen die Schutzmechanismen des Back-Ends aus?

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den nicht-öffentlichen Bereich haben eine „Orientierungshilfe“ erstellt, in der sie die Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Entwicklung und Nutzung von Apps dargestellt haben. Sie richtet sich an Entwickler und Anbieter mobiler Applikationen (Apps) im nicht-öffentlichen Bereich und bezieht sich ausschließlich auf (Online-) Apps für Smartphones und Tablets. Es werden datenschutzrechtliche und technische Anforderungen aufgezeigt und anhand plakativer Beispiele verständlich dargestellt. Deutlich gemacht werden auch die Konsequenzen bei unzulässigem Datenumgang.

Zur Orientierungshilfe.