Dienstag, 03. März 2015 | Gründernews, Branchennews

Leistungsschutzrecht für Presseverlage – eine Bestandsaufnahme

Der Digitalverband BITKOM unterstützt die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Es hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt.

 „Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht trotz Warnungen von Rechtsexperten und gegen den Willen zahlreicher Wirtschaftsverbände beschlossen. Zwei Jahre später bewahrheiten sich die angekündigten negativen Folgen des Gesetzes“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Dabei wird der von der Opposition eingebrachte Antrag auf Aufhebung des Gesetzes beraten.

Erhebliche Rechtsunsicherheit
So hat das Leistungsschutzrecht zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Start-up-Suchmaschinen und News-Aggregatoren wurden vor die Wahl gestellt, ihren Dienst zu beschränken oder einzustellen. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach Auffassung von Suchmaschinenbetreibern schränkt das Leistungsschutzrecht die Informationsfreiheit ein, gefährdet die Medienfreiheit und greift in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein. „Das Leistungsschutzrecht verursacht eine Vielzahl von aufwändigen, teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten“, sagte Rohleder. „Das Gesetz hat bisher nichts Positives bewirkt und sollte daher abgeschafft werden.“

Optimieren statt Kontrolle
Aus Sicht des BITKOM haben die Presseverlage auf technischer Ebene auch ohne Leistungsschutzrecht die vollständige Kontrolle, ob und wie ihre Inhalte in Suchdiensten angezeigt werden. Davon machen Verlage aber selten Gebrauch. Stattdessen optimieren sie ihre Angebote in der Regel, um möglichst prominent von Suchdiensten angezeigt zu werden und damit vom Traffic der Suchmaschinen zu profitieren. Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BITKOM unter mehr als tausend Internetnutzern gelangen 72 Prozent der Befragten über eine Suchmaschine zu journalistischen Angeboten. 58 Prozent gehen direkt auf die Webseite der journalistischen Anbieter von Nachrichten, Berichten oder Reportagen. 17 Prozent nutzen News-Aggregatoren, die automatisiert Nachrichten aus unterschiedlichen Online-Quellen zusammenstellen. Weitere 7 Prozent nutzen so genannte RSS-Feeds, mit denen Nutzer Nachrichten im Internet abonnieren können. 8 Prozent der befragten Internetnutzer geben an, gar keine journalistischen Angebote im Internet zu nutzen.

Bestandsaufnahme
Einen Überblick über die Folgen des Leistungsschutzrechts und den Stand der Diskussion gibt das aktuelle BITKOM-Papier „Leistungsschutzrecht für Presseverlage – eine Bestandsaufnahme“, das im Internet kostenlos zur Verfügung steht unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/66702_81666.aspx

Quelle: BITKOM