Mittwoch, 12. Januar 2011 | News | Blog, Gründernews

KfW ordnet Förderprogramme neu

Die KfW Bankengruppe optimiert ihre Programmstruktur. Das KfW StartGeld und das KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen werden zum 1. April 2011 eingestellt und teilweise ersetzt.

KfW StartGeld und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen eingestellt
Zum 31. März 2011 werden die Programme KfW-StartGeld und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen  eingestellt.

Anträge, die nach dem 31. März 2011 bei der staatlichen Förderbank eingehen, werden laut KfW zu den jeweils neuen Programmbedingungen zugesagt, alle Anträge bis zu diesem Zeitpunkt zu den bis zu dahin gültigen Programmbedingungen.

Der Grund für die Änderungen: Die KfW wolle das derzeitige Finanzierungsangebot optimieren. Die Programmstruktur soll einfacher und intuitiver werden.

Neu: KfW-Gründerkredit
Der KfW-Gründerkredit steht laut KfW ab dem 1. April 2011 Existenzgründern zur Verfügung. Dazu gehören der Bankengruppe zufolge auch Personen und Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind.

Der KfW-Gründerkredit bestehe aus den Programmbestandteilen "KfW-Gründerkredit-StartGeld" und "KfW-Gründerkredit-Universell".

Der KfW-Gründerkredit-StartGeld übernehme die wesentlichen Elemente des KfW-StartGelds: Unverändert blieben die Programmgestaltung, also der Kreis der Antragsberechtigten, Laufzeiten, Einheitszinssatz und Haftungsfreistellung, sowie die Prozesse, also Antragsverfahren und Besicherung.

KfW-Gründerkredit-Universell
Der KfW-Gründerkredit-Universell sei dagegen ein neues Finanzierungsangebot an Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen. Der KfW-Gründerkredit-Universell übernehme weitgehend etablierten Regelungen und Prozesse des KfW-Unternehmerkredits, zum Beispiel das Zinssystem.

Die KfW vergibt den KfW-Gründerkredit-Universell nach eigenen Angaben ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Abgrenzung.

Geändert: KfW-Unternehmerkredit
Ab dem 1. April 2011 gliedert sich der KfW-Unternehmerkredit laut KfW in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital.

Das Programm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und freiberuflich Tätige, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.

 

Quelle: www.mittelstanddirekt.de