Donnerstag, 02. September 2021 | News | Blog, Mitgliedernews, Gründernews, Branchennews, Expertennews

Hilfen für Mittelständler und Start-ups: Säule II der Bundesregierung wird verlängert

Die so genannte „Säule II“ der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Start-ups und Mittelständler geht in die Verlängerung.

MÜNCHEN   Ab sofort und bis Ende des Jahres können die bisherigen Beteiligungsangebote des Freistaates zu verbesserten Bedingungen genutzt werden. Bis Ende August wurden für bayerische Unternehmen rund 72 Millionen Euro zugesagt, mehr als 65 Millionen Euro sind bereits ausbezahlt worden.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Zu den Folgen von Corona gehört auch die weiterhin teilweise schwierige Finanzierungslage für Unternehmen. Deshalb öffnen wir unser Programm für Unternehmen, die kurz vor dem ersten Lockdown ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben und kurz danach aufgrund der Krise in finanzielle Probleme geraten sind. Damit verbessern wir den Zugang zu privatem Eigenkapital und verschaffen den betroffenen Unternehmen mehr Luft. Dazu nutzen wir die neuen beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU."

Start-ups und Mittelständler können darüber hinaus nun bei erstmaliger Beantragung bis zu eine Million Euro erhalten. Bei bereits bestehenden Engagements können die Beteiligungen auf bis zu 1,8 Millionen Euro aufgestockt werden. Das Programm ist wie bisher in zwei Teilprogramme gegliedert: Der Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern richtet sich an etablierte mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 75 Millionen Euro. Der Startup Shield Bayern steht für technologieorientierte und innovative Start-ups mit skalierbaren Geschäftsmodellen bereit.

Das Eigenkapitalangebot wird gerade von den jungen Start-up-Unternehmen sehr gut angenommen. Aiwanger: „Unsere Start-ups und mittelständischen Unternehmen sind mit ihren innovativen Geschäftsmodellen Schlüsselfaktoren für unsere Wirtschaft und wichtige Treiber für Produktivität und nachhaltige Arbeitsplätze. Die verbesserten Beteiligungsprogramme geben diesen Unternehmen zusätzlichen finanziellen Spielraum für Wachstum und Beschäftigung.“

Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern, ergänzt: „Für die Start-ups und mittelständischen Unternehmen ist es ein gutes Signal, dass die im vergangenen Jahr von der LfA konzipierten Beteiligungsangebote weitergeführt und dabei sogar noch attraktiver gestaltet werden. Mit dem Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern und dem Startup Shield Bayern stärken wir die Kapitalbasis der bayerischen Start-ups und Mittelständler und tragen so zur Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit bei.“

Zentrale Anlaufstelle für eine Antragstellung ist die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern befindet oder mindestens 50 Prozent der Beschäftigten im Freistaat arbeiten. Die Mittel können für Investitionen und für laufende Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager verwendet werden. Ausgereicht werden die Mittel über die BayBG und Bayern Kapital GmbH, beides Beteiligungsgesellschaften aus der LfA-Gruppe. Alle Programm-Informationen finden Sie unter www.baybg.de.


Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie