Montag, 04. Oktober 2010 | News | Blog, Gründernews

ExpertenRat: Technologieförderung in der Startphase

Herr Dr. Weishaupt ist Leiter des Referats Technologieförderung im Bayerischen Ministerium für Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Dabei ist er unter anderen für das Bayerische Programm Technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) verantwortlich, das finanzielle Hilfestellung für technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Gründungsvorhaben bietet. Inwieweit dieses Programm "Türöffner" auf dem Weg zur Gesamtfinanzierung sein kann, erklärt der Experte.

Dr. Ulrich Weishaupt, Leiter des Referats Technologieförderung

Dr. Ulrich Weishaupt, Leiter des Referats Technologieförderung

 

Seit Jahren ist die Zahl der Hightech-Gründungen in Deutschland rückläufig. Woran liegt das Ihrer Ansicht nach? Was sind die Hindernisse bei technologieorientierten Existenzgründungen?

Gerade bei der Umsetzung technologieorientierter Gründungsvorhaben stellen  lange Vorlaufzeiten, ein hoher Kapitalbedarf und eine schwer einschätzbare Marktsituation hohe Anforderungen und Hürden für Hightech-Gründer dar. Die Gefahr der der technischen Nicht-Realisierbarkeit, lange Anlaufzeiten bis zum fertigen Produkt oder Verfahren bzw. bis zum Markterfolg oder Gewinn erfordern eine spezifische Unterstützung und Förderung. Das BayTOU Programm setzt genau hier an – in der Startphase. Ziel ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze in Bayern und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.


Welche Voraussetzungen müssen Förderberechtige erfüllen?

Um die Förderung durch das BayTOU Programm in Anspruch nehmen zu können, muss das Entwicklungsvorhaben technisch und wirtschaftlich risikobehaftet sein. Dabei sollte das Vorhaben deutliche Alleinstellungsmerkmale vorweisen.  Zudem darf das Unternehmen noch keine 6 Jahre bestehen und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen.

Der oder die Gründer müssen mindestens 50% der Geschäftsanteile halten und einen Geschäftsführer stellen. Bei Softwareunternehmen ist auch erforderlich, dass der Gründer mindestens 2 Jahre in einem Softwareunternehmen gearbeitet hat.  Es muss gewährleistet sein, dass das Gründerteam über das nötige Fachwissen zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens verfügt.


Wie hoch ist der Förderumfang des Programms?

Die Förderung erfolgt durch eine Subvention als Zuschuss bis 40 % der zuwendungsfähigen Kosten und ist im Bereich der Software-Entwicklung auf maximal 150.000 € begrenzt. Gefördert werden neben Personal- und Materialkosten auch projektbezogene Fremdleistungen.


Kann das Programm durch weitere Maßnahmen ergänzt werden?

Das BayTOU kann unter anderen durch Angebote der BayBG und der Bayern Kapital GmbH ergänzt werden. Das Programm wurde so konzipiert, dass es ein Eckstein auf dem Weg zur Gesamtfinanzierung ist und  ein Zusammenwirken mit  öffentlichen Risikokapitalgebern wie eben der Bayern Kapital GmbH, der  BayBG und auch privaten Venture Capital-Gesellschaften vorsieht.

 

Weitere Informationen und Ansprechpartner unter www.stmwivt.bayern.de/technologie/technologiefoerderung  oder am 27. Oktober 2010 beim Forum Unternehmensfinanzierung in Kaufbeuren.

 

Sie wollen mehr über die verschiedenen Förder- und Finanzierungsprogramme erfahren? Dann informieren Sie sich hier in in unserem IT-Start Bereich.