Donnerstag, 04. August 2011 | News | Blog

ExpertenRat: Markenschutz

Die Marke - sie steht für Qualität, Image und Wiedererkennungswert eines Produkts. Das Markenrecht und insbesondere die Eintragung einer Marke tragen dazu bei, diese Vorteile zu sichern und die Marke gegen Missbrauch zu schützen. Dr. Bertram Rapp von der Kanzlei CHARRIER RAPP & LIEBAU vermittelt im Expertengespräch grundlegende Informationen zum Markenrecht:

Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Herr Dr. Rapp, bevor wir tiefer in die Thematik des Markenschutzes eintauchen - was ist denn eine "Marke"?

Dr. Bertram Rapp: Eine Marke ist ein Kennzeichen zur Unterscheidung der Produkte eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen. Insbesondere im Bereich der Konsumgüter, zunehmend aber auch bei den Investitionsgütern, zählen Marken zu den wichtigsten Vermögenswerten eines Unternehmens. Die Marke bürgt für die Herkunft eines Produktes aus einem bestimmten Unternehmen und somit für dessen Qualität.

Es gibt Wortmarken (BMW, Persil, Nivea), Bildmarken (Mercedes-Stern, DeutscheBank-Logo, Nike-Swash), Farbmarken (Telekom-Magenta, Milka-Lila), dreidimensionale Marken (Odol-Flasche, BMW-Niere), akustische Marken (Bayern3-Jingle), Positionsmarken (roter Querstreifen in einem Schuhabsatz) und - unter bestimmten Vorausetzungen - sogar haptische und Geruchsmarken. Praktisch alles, was dazu dienen kann, die Produkte eines Herstellers zu identifizieren, ist auch als Marke schutzfähig.

Zurzeit genießen ungefähr 1,3 Mio. Marken Schutz in Deutschland, teilweise über Eintragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, teilweise als europäische Gemeinschaftsmarken oder internationale Registrierungen. Jedes Jahr werden zwischen 50 Tausend und 70 Tausend Marken neu angemeldet.

Die Agentur „Interbrand“ erstellt jährlich ein Rating für die wertvollsten Marken der Welt. An der Spitze liegt „Coca Cola“ mit einem Markenwert von ca. 70 Milliarden US-Doller, daran reihen sich die Technologieunternehmen IBM, Microsoft, Google und General Electric mit Markenwerten zwischen 64 und 42 Milliarden US-Dollar an.

 

Was ist als Marke schutzfähig?

Dr. Rapp: Schutzfähig sind alle Kennzeichen, welche die erforderliche Unterscheidungskraft besitzen, also vom Verkehr als Hinweis auf ein Unternehmen aufgefasst werden können. Nicht schutzfähig sind daher insbesondere produktbeschreibende Angaben. Hierbei ist auf die zu schützenden Waren bzw. Dienstleistungen abzustellen. So ist beispielsweise das Wort „Apple“ für Obst nicht schutzfähig, wohl aber für Computer.
Darüber hinaus darf keine Verwechslungsgefahr mit älteren Kennzeichenrechten Dritter bestehen, da diese die Marke sonst zur Löschung bringen können. Vor Anmeldung der Marke ist daher eine professionelle Markenrecherche dringend zu empfehlen.

 

Warum überhaupt Markenschutz? Was ist der Vorteil einer Markenanmeldung?

Dr. Rapp: Der Markenschutz hat zum einen den Vorteil, dass Dritte daran gehindert werden können, eine gleiche oder verwechslungsfähig ähnliche Kennzeichnung für gleiche oder ähnliche Produkte zu benutzten. Durch die Eintragung einer Marke stellt man sicher, dass die eigenen Werbeaufwendungen auch tatsächlich dem eigenen Unternehmen, und nicht der Konkurrenz, zugutekommen. Zum Zweiten hat die Marke jedoch eine nicht zu unterschätzende Defensivfunktion. Nur durch Anmeldung einer Marke stellt man nämlich das eigene Weiterbenutzungsrecht an einer Kennzeichnung sicher. Verzichtet man auf den Markenschutz und meldet ein anderer die zwar benutzte, aber nicht eingetragene Kennzeichnung an, gehört das Markenrecht dem anderen und man darf es selbst nicht mehr benutzen.

Besonders empfehlenswert ist gerade bei kleineren, zunächst nur lokal tätigen Unternehmen, auch der Markenschutz für den eigenen Firmennamen. Der Schutz des Firmennamens ist nämlich nur dort gegeben, wo dieser auch benutzt wird, während die Marke ab dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung bzw. Eintragung ein bundesweit gültiges Recht verleiht, bei einer europäischen Gemeinschaftsmarke sogar ein gemeinschaftsweites Recht.

Eine Markenanmeldung ist somit immer empfehlenswert, wenn der Firmenname oder die verwendeten Produktnamen schutzfähig sind.

 

Wann kann eine Marke nicht geschützt werden?

Dr. Rapp: Wie oben erwähnt, können produktbeschreibende Angaben oder Kennzeichen, die keinerlei Unterscheidungskraft besitzen, nicht als Marke eingetragen werden -  wobei immer auf die jeweiligen, zu schützenden Waren bzw. Dienstleistungen abzustellen ist. Darüber hinaus sollten keine Anmeldungen eingereicht werden, die mit älteren Markenrechten oder anderweitigen Kennzeichenrechten Dritten verwechselbar sind. Schließlich gibt es keinen Schutz für gegen die guten Sitten verstoßende Zeichen, Staatswappen, Staatsflaggen, amtliche Prüfzeichen und sogenannte bösgläubige Markenanmeldungen. Bei letzteren handelt es sich um Anmeldungen, die nachweislich nur zu dem Zweck eingereicht werden, einen anderen zu schädigen.

 

Wie sollten Gründer und Unternehmer vorgehen, wenn sie eine Marke anmelden möchten?

Dr. Rapp: Der erste Schritt ist eine professionelle Beratung bei einem auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt. Hierzu zählen insbesondere die Patentanwälte. Dieser wird prüfen, ob die Marke per se schutzfähig ist (absolute Eintragungshindernisse). Sollte dies der Fall sein, wird eine Markenrecherche durchgeführt, um auszuschließen, dass ältere Rechte existieren (relative Schutzhindernisse). Darüber hinaus erfolgt eine umfassende Beratung über Fragen der Benutzung und des Auslandsschutzes.

Die Kosten für eine deutsche Markenanmeldung (für nicht allzu viele Produkte) liegen bei Inanspruchnahme eines Anwalts in der Regel zwischen 700 und 1000 Euro.

 

Vielen Dank für das Interview!

 

Der Experte:

Dr. Bertram Rapp ist Patentanwalt und Partner der Patentanwaltskanzlei Charrier Rapp & Liebau in Augsburg. Dr. Rapp ist promovierter Diplom.-Physiker. Sein Tätigkeitsfeld in der Kanzlei umfasst den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, d.h. des Schutzes von Patenten, Mustern und Marken. Zudem ist Dr. Rapp Mitglied vieler nationaler und internationaler Vereinigungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.