Montag, 06. September 2010 | Gründernews

ExpertenRat: Die Wahl der "richtigen" Rechtsform

Freiberufler, eine GmbH , eine Mini-GmbH oder doch eine GbR? Bereits in der Gründungsphase sollten sich Unternehmer die Frage stellen, welche Rechtsform für ihr Vorhaben die bestmögliche Lösung bietet. Experte Wolfgang Löhr erklärt, worauf es bei der Rechtsformwahl ankommt.

Wolfgang Löhr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht & Experte auf dem Gebiet Gesellschafts- und Steuerrecht, Sonntag & Partner, Augsburg

Wolfgang Löhr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht & Experte auf dem Gebiet Gesellschafts- und Steuerrecht, Sonntag & Partner, Augsburg

 

Herr Löhr, worauf sollten Existenzgründer bei der Wahl der Rechtsform besonders achten?

Die Frage, welche Rechtsform für Existenzgründer am sinnvollsten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtige Faktoren sind dabei beispielsweise die persönliche Haftung, das Steuerrecht, die Kosten der laufenden Verwaltung, der Marktauftritt bzw. die Erwartungshaltung der Kunden und die künftige Entwicklung des Unternehmens. Diese Faktoren müssen – je nach Einzelfall – unterschiedlich gewichtet werden. Meines Erachtens wird der Haftungsaspekt – gerade in der Anfangsphase – häufig überbetont und demzufolge vorschnell eine GmbH gegründet.

Wie sollten Gründer dabei vorgehen?

Eine optimale Rechtsformwahl basiert auf einer breiten Informationsbasis. Die Gründer sollten daher möglichst viele Informationen über ihr Geschäftsmodell, ihre Gründersituation, ihre Branche und über die möglichen Rechtsformen beschaffen.

Wichtige Informationsquellen sind dabei die Gründerzentren, ehemalige Gründer (Stichwort „Networking“), Banken und andere Fachleute wie Rechtsanwälte und Steuerberater.

Hat sich Ihrer Meinung nach die Mini-GmbH als Alternative zur „klassischen“ GmbH bewährt?

Die Mini-GmbH ist die deutsche Alternative zur englischen Limited. Die Mini-GmbH ist für Gründer – im Vergleich zu „klassischen“ GmbH – insbesondere aufgrund des Mindeststammkapitals von nur EUR 1 und der geringen Gründungskosten sicherlich attraktiv. Geschäftspartner (z. B. Kreditgeber, Kunden) stehen einer Mini-GmbH jedoch häufig skeptischer gegenüber als einer „klassischen“ GmbH. Gründer sollten diesen Aspekt bei ihrer Entscheidung berücksichtigen und nicht unterschätzen.

Was tun, wenn sich herausstellt, dass die „falsche“ Rechtsform gewählt wurde?

Eine Änderung der Rechtsform (z. B. der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH) ist aus rein (steuer)rechtlicher Sicht in der Regel unproblematisch. In dieser Hinsicht ist die Wahl der zunächst falschen Rechtsform daher meistens kein „Beinbruch“. Eher ins Gewicht fällt der mit dem Rechtsformwechsel verbundene Zeit- und Kostenaufwand.

 

Der Experte:

Wolfgang Löhr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Sonntag & Partner

Ausbildung: Universität Regensburg (Erstes juristisches Staatsexamen 1997, Zweites juristisches Staatsexamen 1999)

Fachgebiete: Steuergestaltung, insbesondere Umwandlungsrecht, internationales Steuerrecht, steuerzentriertes Gesellschaftsrecht, Unternehmenskauf und-verkauf (M&A)
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