Mittwoch, 16. April 2014 | News | Blog, Gründernews

Dringende Warnung vor Angeboten zur Aufnahme in Datenbanken

Das BMWi warnt vor unseriösen Angeboten. Immer wieder erhalten Gründerinnen und Gründer bzw. junge Unternehmerinnen und Unternehmer per Post „Angebote“, ihre Handelsregistereintragung in eine Datenbank („Firmenregister“, „Adressverzeichnis“) aufnehmen zu lassen.

Diese „Angebote“ oder „Bescheide“ haben den Anschein einer Kostenrechnung und sind mit einem Überweisungsformular versehen. Sie treffen meist in den Unternehmen ein, kurz nachdem deren Handelsregistereintragung im elektronischen Registerportal der Länder veröffentlicht wurde. In den Unternehmen entsteht so der Eindruck, dass es sich dabei um eine Rechnung für die Aufnahme in staatliche Register handelt. Bei den Rechnungsbeträgen handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnt vor diesen „Angeboten“.
 

Der Bundesanzeiger-Verlag hat auf seiner Webseite (www) eine Liste mit den bisher bekannten Anbietern solcher „Leistungen“ zusammengestellt. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quelle: BMWi-Existenzgründerportal, 03/2014