Montag, 13. Juni 2016 | News | Blog, Mitgliedernews

Digital Health, Connected Health-Care – und der rechtliche Rahmen?

Am 15. Juni 2015 wird an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit FEHR die erste unabhängige Forschungseinrichtung in Deutschland eröffnet, die sich gezielt mit den komplexen Rechtsfragen rund um E-Health befasst.

Künftig soll in Deutschland keine Online-Verschreibung von Medikamenten erlaubt sein, ohne dass der Patient den verschreibenden Arzt vorher wenigstens einmal persönlich aufgesucht hat.  Einen entsprechenden Entwurf hat das Bundeskabinett vor nicht allzu langer Zeit verabschiedet. Ist ein solches Verbot notwendig beziehungsweise sinnvoll? Und wenn ja, ist es auch rechtlich haltbar? Mit Fragen wie diesen befasst sich die FEHR, die an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg im Herbst 2015 errichtete Forschungsstelle für E-Health-Recht, die am 15. Juni 2016 offiziell eröffnet wird.
 
FEHR ist eine unabhängige Forschungseinrichtung, mit der die Rechtswissenschaften der Universität Augsburg auf die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens reagieren. Sie ist die erste und einzige universitäre Einrichtung in Deutschland, die sich spezifisch mit der dogmatisch fundierten Erforschung und Entwicklung des nationalen, europäischen und internationalen E-Health-Rechts beschäftigt.
 
Breites und komplexes Fragen- und Problemspektrum 
"Im Mittelpunkt unseres Forschungsinteresses steht eine integrative und intradisziplinäre Analyse der komplexen Rechtsfragen, die sich im Bereich von Digital Health und Connected Healthcare stellen. Das Spektrum dieser Fragen reicht vom Aufbau einer Telematikinfrastruktur über die Gerätevernetzung im OP-Saal und über Health Apps bis hin zu den Anwendungsszenarien von Health 4.0 ", erläutert der Initiator und Leiter der Forschungsstelle für E-Health-Recht, Prof. Dr. Ulrich M. Gassner.
 
Forschung, Weiterbildung, Beratung
Der Öffentlichrechtler gilt zugleich als ausgewiesener Experte für Medizinprodukterecht und leitet seit 2005 bereits auch eine diesem Spezialgebiet gewidmete Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, die sich über die Forschung hinaus auch der Weiterbildung auf diesem Gebiet widmet. Auch im Tätigkeitsspektrum der FEHR spielt - neben der Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses - die Weiterbildung eine wichtige Rolle, darüber hinaus aber auch die praxisorientierte Beratungsdienstleistung für Gesetzgeber, Ministerien, Behörden und Unternehmen.
 
Eröffnungsveranstaltung am 15. Juni 2016
Die offizielle Eröffnung der Augsburger Forschungsstelle für E-Health-Recht findet am 15. Juni 2016 ab 17.30 Uhr im Raum 2001 der Juristischen Fakultät (Gebäude H, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg) statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung wird eine Keynote Speech von Oliver Schenk, Leiter der Abteilung "Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik/Telematik“ im Bundesministerium für Gesundheit, zum Thema "Digitalisierung des Gesundheitswesens" stehen, daneben ein Fachvortrag über "Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz sensorgestützter Health Apps" von Dr. Thilo Räpple, Rechtsanwalt und Partner bei Baker & McKenzie.
 
Gassner: "Dass uns bislang bereits über 100 Anmeldungen für unsere Eröffnungsveranstaltung erreicht haben und auch einschlägig befasste Repräsentanten mehrerer DAX-notierter Unternehmen unter den Gästen sein werden, bestätigt mich in meiner Überzeugung: Mit FEHR treffen wir punktgenau auf einen immer größer und dringlicher werdenden juristischen Forschungs- und Beratungsbedarf im Bereich E-Health."
 
FEHR-Homepage:
http://www.jura.uni-augsburg.de/forschung/forschungsstellen/fehr/
 
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner
Leiter der Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR)
Juristische Fakultät der Universität Augsburg
86135 Augsburg
Telefon 0821/598-4600
ulrich.gassner@jura.uni-augsburg des