Freitag, 01. Februar 2013 | News | Blog, Gründernews, Branchennews

Der „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ startet in die erste Runde 2013

Der „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geht in eine neue Runde. Bis zum 31. Mai können Gründerinnen und Gründer ihre Unternehmensideen einreichen und sich so die Chance auf einen von bis zu 21 Preisen machen. Die Firma Kellendonk Elektronik vergibt einen Sonderpreis zum Thema „Vom Smart Home zu Smart Grids – Innovative Informations- und Kommunikationstechnik für die Energieversorgung von Morgen“.

Mit dem „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert spannende und erfolgversprechende Gründungsideen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Der Preis soll Gründer motivieren und dabei unterstützen, kreative Ideen nicht nur zu entwickeln, sondern auch in die Tat umzusetzen. Die sechs Hauptpreise sind mit jeweils 30.000 Euro dotiert. Die innovativen Ideen von bis zu 15 weiteren Teilnehmern werden mit je 6.000 Euro belohnt. Jeder Preisträger erhält darüber hinaus ein individuelles Coaching und die Möglichkeit, an Workshops und Seminaren teilzunehmen. Eine Bewerbung beim Gründerwettbewerb lohnt sich in jedem Fall: Alle Teilnehmer erhalten eine schriftliche Bewertung ihrer Ideenskizzen hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.

Vom Smart Home zu Smart Grids
In der Runde 1/2013 vergibt Kellendonk Elektronik einen Sonderpreis zum Thema „Vom Smart Home zu Smart Grids – Innovative Informations- und Kommunikationstechnik für die Energieversorgung von Morgen“ in Höhe von 6.000 Euro. „Mit dem Sonderpreis wollen wir zukunftsweisende Gründungsideen belohnen, mit denen die technologischen Möglichkeiten für eine Vernetzung in privaten Haushalten zu effizienten Lösungen für die gesamte Energieversorgung weiterentwickelt werden. Smart Home und Smart Grid werden dabei miteinander verschmolzen“, erläutert Peter Kellendonk, Geschäftsführer von Kellendonk Elektronik: „Die Innovationen sollen praktikabel und marktfähig sein, so dass konkrete, energiesparende und netzentlastende Anwendungen in den Alltag integriert werden können.“

Teilnahmebedingungen des „Gründerwettbewerbs – IKT Innovativ“
Die Teilnahme am „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ ist einfach: Es muss eine nachvollziehbare Darstellung der eigenen Gründungsidee im Umfang von 10 bis 15 Seiten eingereicht werden. Ein ausgearbeiteter Geschäftsplan ist nicht erforderlich. Kriterien bei der Auswahl der Preisträger sind die Kompetenz des Gründungsteams, Innovationsstärke, Umsetzbarkeit und Marktaussichten der Geschäftsidee. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury mit Gründungsexperten aus Wirtschaft und Wissenschaft gekürt.


Weitere Informationen und zahlreiche Hinweise zur Erstellung des Konzepts sowie die Teilnahmebedingungen zum „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ finden Sie hier.

Quelle: Gründerwettbewerb - IKT Innovativ