Donnerstag, 13. August 2020 | News | Blog, Branchennews

Der Begriff "Webinar" ist markenrechtlich geschützt

Bereits seit 2003 ist der Begriff "Webinar" markenrechtlich geschützt.

Seit Beginn der Pandemie wurden viele Veranstaltungen, Workshops und Termine virtuell abgehalten. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass der Begriff "Webinar" als Wortmarke geschützt ist und empfohlen wird, diesen nicht mehr zu verwenden. 

Den Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt findet man hier.