Donnerstag, 27. April 2017 | News | Blog, Gründernews

Bundestag macht Weg zu Bürokratieabbau für den Mittelstand und bessere Wagniskapitalbedingungen frei

Der Bundestag hat heute mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zwei wichtige Vorhaben des BMWi umgesetzt: die Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Steuerfreistellung der Zuschüsse für Business Angels im Rahmen des INVEST-Förderprogramms.

Bundesministerin Zypries: „Der Bundestag hat ein wichtiges Signal für bessere Investitionsbedingungen für Start-ups und weniger Bürokratie gesetzt. Wir konnten erfolgreich die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter anheben. Das entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen deutlich und schafft Anreize für Investitionen. Die Unternehmen und Arbeitnehmer können künftig Anschaffungen, wie Tablets und Büromaterial, direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich abschreiben, statt sie bürokratisch aufwendig über viele Jahre erfassen zu müssen. Der Bundestag macht auch den Weg für eine verbesserte Förderung von privatem Wagniskapital frei. Das unterstützt junge innovative Unternehmen noch stärker bei der Suche nach einem privaten Kapitalgeber für das benötigte Startkapital. So können wir auch bei den Produkten von Morgen noch wettbewerbsfähig sein.“

Die bisherige steuerliche Freistellung der Zuschüsse des INVEST-Programms hatte sich nur auf das Altprogramm bis Ende 2016 bezogen. Zum 1. Januar 2017 wurden jedoch die Förderbedingungen des INVEST-Programms deutlich verbessert. U. a. wurde die förderfähige Investitionssumme für den 20 % igen Erwerbszuschuss verdoppelt und ein 25 % iger EXIT-Zuschuss zur Kompensation der Steuern auf Veräußerungsgewinne eingeführt. Mit seiner heutigen Entscheidung macht der Deutsche Bundestag den Weg dafür frei, dass Investoren in vollem Maße – steuerfrei – von diesen Verbesserungen profitieren können. Damit gewinnen Investitionen in Start-ups weiter an Attraktivität.

Die Anhebung der Schwelle für geringfügige Wirtschaftsgüter wird nach mehr als 50 Jahren nun von 410 Euro auf 800 Euro angehoben.