Montag, 16. November 2009 | News | Blog, Gründernews

Bundesregierung: Sofortprogramm für Wachstum

Die neue Bundesregierung will Steuerregelungen, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend für Unternehmen erweisen, entschärfen.

 

  • Geplant ist eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Schon im Jahr der Anschaffung können dadurch Unternehmerinnen und Unternehmer von steuerlichen Vorteilen durch die Abschreibung profitieren. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten. 

 

  • Die Zinsschranke wird abgemildert. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, das vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten. 

 

  • Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Denn eine Erbschaftsteuerermäßigung oder Befreiung hängt davon ab, wie lange Unternehmensnachfolger ihren Betrieb fortführen und wie viele Arbeitsplätze sie auf Dauer erhalten. Außerdem soll die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinken: Der neue niedrigere Tarif soll 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent je nach Höhe des Erwerbs betragen. 

 

  • Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Deutschlands Technologieführerschaft bei Energie aus Wind, Sonne oder Wasser soll gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden
  • Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und gewerblichen Fremdenzimmern beträgt der Mehrwertsteuersatz künftig nur noch sieben Prozent. 

 

Über das Gesetz wird nun im Bundestag entschieden. Anschließend bedarf es der Zustimmung der Länder im Bundesrat.

WEITERE INFORMATIONEN: 
Bundesministerium der Finanzen (BMF)