Montag, 14. Januar 2013 | News | Blog, Branchennews

2013: Zahlreiche Neuerungen in der digitalen Welt

Im Jahr 2013 gibt es nicht nur zahlreiche Neuerungen in IT, Telekommunikation und Internet auch Aufbewahrungsfristen von Dokumenten ändern sich. Einige wichtige Änderungen von E-Bilanz bis Rundfunkgebühr hier im Überblick:

E-Bilanz wird verpflichtend:
Unternehmen müssen für das Wirtschaftsjahr 2013, das am 1. Januar 2013 oder unterjährig beginnen kann, zwingend eine E-Bilanz abgeben. Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen dann ihre Jahresabschlussdaten für steuerliche Zwecke nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Von der Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz sind rund 1,35 Millionen Unternehmen betroffen.

Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen:
Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden. Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden. Unter die neue Rechtslage fallen auch Anträge auf Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung in der Umsatzsteuer und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.

Lohnsteuerkarte auf Papier wird abgeschafft:
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat endgültig ausgedient. Im Jahr 2013 wird sie durch das Verfahren zum Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer notwendigen Steuerdaten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen. Diese Angaben wurden zuvor vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Damit die Arbeitgeber den Einstieg in das neue Verfahren frei wählen können, läuft bis zum 31. Dezember 2013 eine Übergangszeit. Dann müssen alle Arbeitgeber auf das elektronische Verfahren umgestellt haben. Arbeitnehmer müssen Freibeträge (z.B. für Berufspendler) bei ihrem Finanzamt neu beantragen, wenn diese bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls werden die Freibeträge erst bei der Jahressteuererklärung angerechnet.

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen verkürzt:
Im Interesse des Bürokratieabbaus werden die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, verkürzt: In einem ersten Schritt (ab 2013) auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt (ab 2015) auf sieben Jahre. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Dadurch verringert sich der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen.

Warteschleifen kostenfrei:
Ab Juni 2013 dürfen Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenfrei angeboten werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern. Verstößt der Anbieter gegen diese Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei.
Roaming günstiger: Im kommenden Jahr wird die Handynutzung im europäischen Ausland erneut preiswerter. Ab dem 1. Juli 2013 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 24 Cent pro Minute. Vorher waren es 29 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 7 Cent kosten (vorher 8 Cent). Der Preis für SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 9 Cent auf 8 Cent. Auch die Nutzung von Datentarifen wird günstiger, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 45 Cent nach zuvor 70 Cent.

Rundfunkgebühr für jeden Haushalt:
Am 1. Januar 2013 tritt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte werden künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, unabhängig von Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte. Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro wird Fernseher, Radios, Computer, Tablet Computer, Smartphones und empfangsfähige Navigationsgeräte umfassen. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner. Für beruflich genutzte Fahrzeuge werden zusätzlich 5,99 Euro pro Monat fällig. Im gewerblichen Sektor wird sich die Höhe des Beitrags nach der Anzahl der Betriebstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge richten. Für viele Haushalte dürfte sich nichts ändern, da der Betrag auf der Höhe der bisher geltenden Gebühr für Fernsehgerät und Radio liegt. Selbständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen keinen weiteren Beitrag zahlen.

Quellen: BMF, Bitkom